Wo beantragt man ein Schengen-Visum?

Sie sollten zuerst überprüfen, ob Sie wirklich ein Visum für das Land benötigen, in das Sie reisen.Wenn Sie dies tun, müssen Sie es bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat des Landes anfordern, in das Sie reisen werden.

Wenn Sie planen, zwei oder mehrere Schengen-Länder zu besuchen, sollten Sie das Visum in der Botschaft oder dem Konsulat des Landes beantragen, in dem Sie für den Großteil Ihrer Reise wohnen werden. Dies ist Ihr Hauptreiseziel.

Falls es kein Hauptreiseziel gibt, sondern nur einen Besuch in mehrere Schengen-Länder, müssen Sie das Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat des ersten Schengen-Landes Ihrer Reise beantragen.

Der Schengen-Visumantrag und die Begleitdokumente werden in Ihrem Wohnsitzland eingereicht.

Sie können auch in dem Land eingereicht werden, in dem der Antragsteller keinen ständigen Wohnsitz hat.In diesem Fall ist der Grund für den Antrag aus einem anderen Land anzugeben.

Beim Beantragen eines Schengen-Visums sollten Sie:

  • Die Arbeitszeiten der entsprechenden Botschaft oder des Konsulats überprüfen;
  • Prüfen, ob Sie einen Termin für die Beantragung des Visums abmachen müssen;
  • Die Dauer des Schengen-Visumantrags prüfen und versuchen, das Visum ausreichend im Voraus zu beantragen;
  • Die Website der entsprechenden diplomatischen Vertretung durchsuchen, um herauszufinden, welche Unterlagen Sie zusammen mit Ihrem Visumantrag vorlegen müssen.
  • Beachten, dass für die Einreichung von Unterlagen für eine Langzeitvisum ein anderes Regelwerk gilt.

Die Beantragung eines Visums ist nur der erste Schritt – und bedeutet nicht unbedingt, dass es tatsächlich gewährt oder ausgestellt wird. Alle diplomatischen Vertretungen haben das willkürliche Recht, Anträge abzulehnen, die als unannehmbar angesehen werden.

Ihr Antrag kann aus folgenden Gründen abgelehnt werden:

  • Unvollständige Dokumentation. Dies ist einer der häufigsten Gründe, also stellen Sie sicher, dass Sie herausfinden, welche Dokumente erforderlich sind und ob Kopien zusammen mit den Originalen eingereicht werden sollten.
    • Keine Bestätigung der Flugreservierung
    • Keine Bestätigung der Hotelunterkunft
    • Unzureichende Erläuterung des Zwecks Ihrer Reise in ein Schengen-Land
    • Nichtübereinstimmung der geplanten Reisedaten mit den von Ihnen gelieferten Unterlagen.
    • Kein Einladungsbrief von Gastgeber
    • Kein Einladungsbrief im Falle einer Geschäftsreise
    • Keine Arbeitsbescheinigung
    • Unbeglaubigte persönliche Dokumente wie die Geburts- oder Heiratsurkunde.
    • Unzureichende Unterlagen im Falle einer Kinder-Adoption aus einem Land außerhalb des Schengen-Raums.
    • Keine Vormundschaft.
    • Keine elterliche Zustimmung für die Reise eines Minderjährigen.
    • Unzureichend ausgefülltes Visumantragsformular
    • Keine Unterschrift auf dem Visumantragsformular.
  • Beschädigter Reisepass.
  • Abgelaufener Reisepass oder unzureichende Anzahl an leeren Seiten im Reisepass.
  • Gefälschtes Reisedokument.
  • Vorstrafenregister.
  • Keine Schengen-Reiseversicherung.
  • Verzeichnis von vorherigen Rechtsverletzungen der Schengen-Regeln bei einem der vorangegangenen Besuche im Schengen-Raum.

Das Schengen-Visumantragsverfahren kann nur eine Formalität sein. Auf der anderen Seit können Sie auch zu einer Befragung eingeladen werden. In diesem Fall müssen Sie Fragen des Beamten beantworten. Wir empfehlen Ihnen, kurz und wahrheitsgemäß zu antworten. Sie werden befragt über:

  • Ihren Familienstand
  • Ihre familiäre Situation
  • Ihre und/oder die Berufstätigkeit Ihres Ehepartners
  • Den Zweck Ihrer Reise
  • Die geplante Dauer Ihres Besuchs im Schengen-Raum
  • Ihr Unternehmen, falls Sie eines besitzen
  • Ihr Einkommen
  • Die Verfügbarkeit von angemessenen Mitteln während Ihres Auslandsaufenthalts
  • Die Deckung Ihrer Reisekrankenversicherung
  • Ihre vorherigen Besuche im Schengen-Raum
  • Im Falle eines privaten Besuchs:
    • Die Berufstätigkeit Ihres Gastgebers im Schengen-Bestimmungsland
    • Familienbeziehungen zu Ihrem Gastgeber im Schengen-Bestimmungsland
    • Status Ihrer Gastgeber im Schengen-Bestimmungsland

Wenn Sie in ein Schengen-Land reisen, um zu heiraten oder Ihren Ehepartner zu besuchen, der Bewohner oder Bürger dieses Landes ist, kann Ihnen eine Reihe von sehr detaillierten und privaten Fragen gestellt werden. Zusätzliche Fragen können gestellt werden, wenn dies von den Behörden des Schengen-Bestimmungslandes verlangt wird. Alle Reisen zum Zweck einer Familienzusammenführung werden besonders behandelt, und das in solchen Fällen erteilte Visum kann den Inhaber zum ständigen Wohnsitz im Bestimmungslandberechtigen.

Im Zusammenhang mit Schengen stehende Rechtstexte, die im EU-Recht verabschiedet wurden:

Schengener Grenzkodex (Verordnung (EC) No 562/2006)

Dieser Kodex regelt das Reisen über die Grenzen der Schengen-Länder und die Harmonisierung der Kriterien für die Überschreitung der Außengrenzen des Schengen-Raums durch die Bürger anderer Länder.

Visakodex (Verordnung (EC) No 810/2009)

Dieser Kodex legt die Verfahren für die Ausstellung von Kurzzeitvisa und Flughafentransitvisa fest.

Regelung des kleinen Grenzverkehrs (Verordnung (EC) 1931/2006)

Regelungen für die bilateralen Grenzvereinbarungen.