Schengen-Visum–Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ist ein Dokument, das von einer entsprechenden Behörde ausgestellt wird, und seinem Inhaber ermöglicht, in ein Land, das Unterzeichner des Schengener Abkommens ist oder in den Schengen-Raum, zu reisen. Das Schengen-Visum wurde eingeführt, um Reisen zwischen allen EU-Ländern, die das Abkommen unterschrieben haben, schneller und einfacher zu machen.
2. Welche Länder sind Teil des Schengen-Raums?
Der Schengen-Raum besteht aus 26 Mitgliedsstaaten. Diese Länder sind: Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Österreich.
3. Wer braucht kein Schengen-Visum?
Der Schengen-Raum umfasst die meisten europäischen Länder. Ausnahmen sind das Vereinigte Königreich von Großbritannien und die künftigen Unterzeichner des Schengener Abkommens: Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern und Irland. Norwegen, Lichtenstein, Island und die Schweiz gehören auch zum Schengen-Raum, obwohl sie keine EU-Mitglieder sind. Die Bürger der Schengen-Länder brauchen kein Visum, um in andere Länder des Schengen-Raums zu reisen. Sie sind jedoch verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung anzufordern, wenn Sie beabsichtigen, Ihren Wohnsitz in ein anderes Land des Schengen-Raums zu verlegen. Die VAE-Bürger benötigen nur einen gültigen Reisepass (für einen kurzen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen), um in die Schengen-Länder zu reisen.
4. Was ist die Gebühr für ein Schengen-Visum?
Die Gebühr für ein Schengen-Visum ist 60 Euro. Das Visum für Kinder unter 6 Jahren ist kostenlos. Die Gebühr für Kinder im Alter von 6-12 Jahren ist 35 Euro.
5. Was sind die Schengen-Visumsfoto Anforderungen?
Zwei identische Fotos müssen eingereicht werden und nur Farbfotos werden akzeptiert. Fotos sollten nicht älter als 6 Monate sein. Die Fotos sollten im gewünschten Format (35x45mm) eingereicht werden.
6. Wie lange vor dem geplanten Abreisetag kann ich ein Visum beantragen?
Sie können einen Visumantrag 3 Monate vor Ihrem geplanten Abreisedatum einreichen.
7. Kann ich meinen Antrag per Kurier oder Fax schicken?
Nein. Jeder Antragsteller muss seinen Antrag persönlich vorlegen.
8. Muss ich eine Krankenreiseversicherung abschließen?
Visum Antragsteller sind verpflichtet eine Krankenreiseversicherung abzuschließen. Die Krankenreiseversicherung ist gültig für alle Schengen-Länder. Die Mindestdeckung muss 30,000 Euro betragen.
9. Bei welcher Botschaft oder welchem Konsulat muss ich das Visum beantragen?
Sie sollten zuerst überprüfen, ob Sie wirklich ein Visum für das Land benötigen, in das Sie reisen. Wenn Sie dies tun, müssen Sie sich bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat des Landes bewerben, in das Sie reisen werden.
10. Welche Unterlagen muss ich mit meinem Antrag einreichen?
Bitte überprüfen Sie die Liste der Dokumente, die zum Antrag eingereicht werden sollten, auf unserer Webseite. Denken Sie daran, dass die Liste der zusätzlichen Dokumente sich jederzeit ändern kann. Das Konsulat kann zusätzliche Unterlagen verlangen.
11. Mein Visum wurde abgelehnt? Werde ich erfahren, warum das passiert ist?
Die Gründe für die Ablehnung eines Kurzaufenthaltsvisums müssen angegeben werden. Im Falle von Visa für einen längerfristigen Aufenthalt werden keine Gründe für die Ablehnung angegeben, außer für bestimmte Kategorien.
12. Kann ich mich erneut für ein Schengen-Visum bewerben, wenn mein Antrag zuvor abgelehnt wurde?
Sie können ein Schengen-Visum erneut beantragen, wenn Ihr Antrag zuvor abgelehnt wurde.
13. Mein Visum wurde vom deutschen Konsulat ausgestellt, kann ich dieses Visum nutzen, um in andere Länder zu reisen (z.B. Schweden oder Frankreich)?
Ja, Sie können. Sie dürfen in alle Länder des Schengen-Raums reisen.
14. Kann ich mein Typ C Mehrfacheintrittsvisum in ein Typ D nationales Visum umwandeln?
Sie können Ihr Typ CMehrfacheintrittsvisum nicht in ein Typ D nationales Visum umwandeln, aber Sie können ein Typ D Visum beantragen.
15. Was ist ein Typ C Mehrfacheintrittsvisum?
Ein Typ C Mehrfacheintrittsvisum beschränkt die Anzahl der Eintritte in den Schengen-Raum nicht. Die Gültigkeit ist jedoch für 6 Monate auf 90 Tage begrenzt. Der Tag der ersten Einreise in den Schengen-Raum gilt als erster Tag der Gültigkeit des Visums.
16. Muss ich alle für ein Visum benötigten Unterlagen einreichen?
Der Visumantragsteller muss alle Unterlagen vorlegen, die auf der Anforderungsseite aufgeführt sind.
17. Wie lange wird es dauern, bis meine Visumantragsformular bearbeitet wurde?
Die Mindestbearbeitungsdauer für ein Visum beträgt 5 oder 10 Werktage, je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers, sofern ein vollständiger Visumantrag eingereicht wird. Denken Sie daran, dass der Prozess länger dauern kann.