Schengen-Visum Kategorien

Schengen-Touristenvisum:

  • Das Schengen-Touristenvisum ist eine Erlaubnis, jedes Land des Schengen-Raums zum Vergnügen zu besuchen,der Familie oder Freunden, die in einem Schengen-Land wohnen, einen Besuch abzustatten. Der Inhaber eines Schengen-Touristenvisums kann im Schengen-Raum für die Anzahl der auf dem Visum angegebenen Tage, die innerhalb von 6 Monaten 90 Tage nicht überschreiten, bleiben. Während des Aufenthaltes mit dem gewährten Visum, darf der Inhaber keine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, das ausgestellte Visum erklärt anders.
  • Schengen-Geschäftsvisum:
    Der Inhaber dieses Visums darf im Bestimmungsland Geschäfte machen. Alle Einschränkungen für seine Geschäftsaktivitäten werden auf dem Visum angegeben.
  • Schengen-Studentenvisum:
    Der Inhaber dieses Visums darf in dem Land bleiben und studieren, dass die Erlaubnis, die von der Schule ausgestellt wurde, zur Einschreibungerteilt hat. Dem Inhaber dieses Visums wurde kein ständiger Wohnsitz gewährt und es beinhaltet bestimmte Einschränkungen.
  • Schengen-Arbeitsvisum:
    Der Inhaber dieses Visums darf im ausgewählten Land im Schengen-Raum bleiben und arbeiten. EU-Bürger und die Bürger der USA, Australiens, Kanadas, Israels, Japans, Neuseelands und der Schweiz können bei Ihrem Eintritt in den Schengen-Raum ein Aufenthalts-/Arbeitsvisum beantragen. Die Bürger der genannten Länder benötigen kein Visum, um in den Schengen-Raum einzureisen.
  • Schengen-Transitvisum
    Diese Art von Visum wird entweder ausgestellt als:
    • Ein Typ A Transitvisum für den Flughafentransit im Schengen-Raum. Der Inhaber dieses Visums darf den sogenannten Transitbereich am Flughafen nicht verlassen, oder
    • Ein Typ B Transitvisum gültig für 5 Tage, was dem Inhaber ermöglicht, durch den Schengen-Raum auf seinem Weg zum endgültigen Bestimmungsort außerhalb des Schengen-Raums zu reisen.

Je nach Reisezweck kann das Schengen-Visum wie folgt ausgestellt werden:

  • Typ A – Transitvisum für den Flughafentransit
  • Typ B – Transitvisum gültig für 5 Tage
  • Typ C – Ein Visum für einen kurzen Aufenthalt in einem der Länder des Schengen-Raums. Die Dauer des erlaubten Besuchs ist auf dem Visum angegeben. Je nach Reisezweckist das Visum für einen:
    • Einmaligen Eintritt. Nur ein Besuch in ein Land im Schengen-Raum ist zugelassen. Nach dem Verlassen des Schengen-Raumes ist der Wiedereintritt auch dann nicht zulässig, wenn das Visum noch gültig ist.
    • Doppelter Eintritt. Dieses Visum berechtigt den Inhaber zu zwei Besuchen im Schengen-Raum und die Gültigkeit ist auf dem Visum angegeben. Nach der zweiten Ausreise aus dem Schengen-Raum, ist der Wiedereintritt auch dann nicht zulässig, wenn das Visum noch gültig ist.
    • Mehrfacher Eintritt. Dieses Visum beschränkt die Anzahl der Besuche oder Eintritte in den Schengen-Raum nicht. Die Gültigkeit ist jedoch im Rahmen von 6 Monaten auf 90 Tage begrenzt. Der Tag des ersten Eintritts in den Schengen-Raum gilt als erster Tag der Gültigkeit des Visums. Bei kürzeren Aufenthalten und Wiedereintritten in den Schengen-Raum wird die Gesamtzahl der Tage des Aufenthalts zusammengezählt, bis 90 Tage erreicht sind.
  • Visum mit territorial begrenzter Gültigkeit : der Inhaber dieser Art von Visum darf nur in das jeweilige Schengen-Land oder Länder reisen, die bei der Beantragung des Visums angegeben wurden. Diese Art von Visum wird in Sonderfällen, zum Beispiel für humanitäre Zwecke, ausgestellt.
  • Typ D – dies ist ein nationales Visum, das in Sonderfällen zum Zwecke des Studiums, Aufenthalts oder der Arbeit in einem Schengen-Land ausgestellt wird. Dieses Visum ist ein:
    • a Einmalvisum – für Personen, die nach dem bestimmten Zeitraum nicht im Schengen-Land bleiben müssen, oder
    • a Mehrfachvisum, das dem Inhaber ermöglicht, wieder in das Schengen-Land einzureisen, welches das Visum ausgestellt hat. Diese Art von Visum wird in folgenden Fällen gewährt:
      • Für das Studium in der Dauer von bis zu einem Jahr, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
      • Für pädagogische Arbeit oder Forschung, sowie für die engsten Familienmitglieder;
      • An Fachleute, die beruflich Tätig sind;
      • In Notfällen, wie z.B. medizinischen Bedingungen, die auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sind.